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Erste-Hilfe-Kurs
für Tierbesitzer
Wichtiges
Vergiftungszentrale Wien:
Notruf: 01 / 406 4343
Schnelle Information im Internet
Magendrehung - Lebensgefahr!
Ihr Hund rollt sich plötzlich nach dem Fressen über den Rücken? Plötzliches Würgen, Erbrechen?
Suchen Sie sofort einen Tierarzt auf! Es besteht Lebensgefahr!
Bei Erziehungsproblemen oder Interesse an verschiedenen Hundekursen empfehlen wir die Hundeexpertin Christa Pirker-Weingartsberger in Liezen
Kontakt
Dr. Hans Weißensteiner
Hall 239, A-8911 Hall
Mobil: +43 664 45 86 760
Email: info@tierarzt-admont.at
Bei Hautpatienten,
Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen,
Verhaltenstherapie,
Akupunktur, etc.
bitte ich um telefonische Terminvereinbarung!
Strafen über EU 360,00 wegen Nichtbefolgens der amtlichen Registrierungspflicht von Hunden in der Heimtierdatenbank des Gesundheitsministers (HDB)
Nachdem im Frühsommer aus Tirol über Strafverfahren gegen Tierbesitzer berichtet wurde, die der Meldepflicht ihres Hundes gemäß § 24a Tierschutzgesetz nicht nachgekommen waren, erreichen uns nun auch aus Wien Meldungen von Strafen über EU 360,00 wegen Nichtbefolgens der amtlichen Registrierungspflicht von Hunden in der Heimtierdatenbank des Gesundheitsministers (HDB).
Oft sind die Hundebesitzer überfordert, die zahlreichen Melde- und Registrierungspflichten richtig einzuordnen, daher hier nochmals ein Überblick:
1.
Jeder österreichische Hund MUSS von einem Tierarzt gechippt werden.
Jeder österreichische Hund MUSS vom Tierhalters an die HDB gemeldet werden. Hierfür sind das Geburtsdatum und die Nummer eines Lichtbildausweises des Tierhalters sowie der Haltungsbeginn und das Herkunftsland des Hundes anzugeben.
Diese Meldung kann bei der Bezirkshauptmannschaft / dem Magistrat oder bei Ihrem Tierarzt erfolgen.
2.
Jeder Hund SOLLTE UNBEDINGT in einer internationalen Datenbank, zB Animaldata.com registriert werden, damit im Fall des Falles eine Rückführung des Hundes erfolgen kann.
Nur so kann auch außerhalb der Amtszeiten der Behörden, von Polizei, Tierschutzvereinen, Tierbesitzer, Tierärzten oder dem Auffinder des Hundes über eine 24-Stunden Telefonhotline oder das Internet abgefragt werden.
3. Jeder Hund MUSS bei der Gemeinde für die Hundesteuer angemeldet werden.